Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PS Bau Tech GmbH,
FN 489031p, LG Linz, betreffend Gerüstbau und -verleih

 

Allgemeines

Der jeweilige Auftraggeber bzw. Benützer (im Folgenden gemeinsam kurz „AG“) nimmt durch Auftragserteilung zur Kenntnis, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) der PS Bau Tech GmbH (im Folgenden kurz: „PS“) einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote, Kostenschätzungen, Aufträge und Verträge bilden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Allfällige Geschäftsbedingungen eines AG bzw. Vertragsformblätter des AG kommen nur zur Anwendung, soweit diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden, selbst wenn PS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des AG vorbehaltlos Leistungen ausführt bzw Aufträge annimmt.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Angebote, Bestellungen

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot. PS ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von 1 Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der bestellten Leistungen anzunehmen.

 

Einholung von Genehmigungen

Der AG hat rechtzeitig vor Gerüstaufstellung und Gehsteigbenützung bzw. Lagerbewilligung bei der zuständigen Behörde die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. Anzeigen vorzunehmen.

Darüberhinaus hat der AG bei der zuständigen Behörde ein kurzfristiges Halteverbot für die Zu- und Abfuhr des Gerüstmaterials zu beantragen. Die Halteverbotstafel ist vom AG einen Tag vor der vereinbarten Gerüstung in eigener Verantwortung aufzustellen.

 

Neugerüstungen

Neugerüstungen können nur zu dem von PS genannten Termin durchgeführt werden.

Um- oder Abrüstungen müssen rechtzeitig, jedoch mindestens ca. 6-7 Arbeitstage vor dem vereinbarten

Termin angemeldet werden.

 

Negative Witterungsbedingungen

Bei Schlechtwetter oder kritischen Witterungsbedingungen verschieben sich von PS zugesagte Termine.

 

Verspätungen

Für Schäden die durch eine von PS unverschuldete Verspätung bei Auf- oder Abgerüstungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

Preisänderungen

Etwaige Preisänderungen durch den AG oder durch eine übergeordnete Dienststelle müssen PS nachweislich vor Gerüstaufstellung bekannt gegeben und von PS schriftlich akzeptiert werden.

 

Verrechnete Fläche

Die genauen Maße werden nach Gerüstaufstellung ermittelt.

Als zu verrechnende Fläche gilt der Aufstandsort des Gerüstes bis Gesimsoberkante, ohne Abzug von Öffnungen, sowie alle jene Flächen die zwar separat eingerüstet sind, jedoch vom bestehenden Gerüst erreicht werden.

Ausmaßdifferenzen sind vor Abgerüstung – alle anderen Reklamationen, sogleich nach Entstehung – zwecks gemeinsamer Aufnahme bekanntzugeben.

 

Baustelle

Die Baustelle ist vor Arbeitsbeginn von allen arbeitsbehindernden Materialien und Gegenständen freizumachen.

Gerüstaufstell-Basen und wenn möglich auch Gerüstfundamente sind bauseits beizustellen.

Bei Neubauten ist die Fläche zu planieren und ein Zugang zur Rüst- bzw. Abladestelle freizuhalten.

 

Entfernungspflicht

Vorhandene Lichtreklamen, Beleuchtungskörper, Hinweistafeln, Neuanlagen, Schilder, Antennen, etc müssen vor der Gerüstaufstellung auf Kosten des Auftragsgebers zeitgerecht entfernt sein oder sind zu schützen.

Stromführende Leitungen müssen durch befugte Gewerbsleute auf Kosten des AG entweder abgeschaltet, isoliert oder provisorisch anderwertig verlegt werden.

 

Nutzung von Nachbargrundstücken

Werden Gerüstungen auf Nachbardächern oder Nachbargrundstücken aufgestellt oder muss deren Transport durch Nachbarhäuser bzw. Nachbargrundstücke erfolgen, ist der AG verpflichtet,

zuvor die Genehmigung des Nachbarn einzuholen.

 

Der Ist-Zustand der Nachbarsflächen ist vom AG aus Gründen der Beweissicherung in geeigneter Weise festzuhalten.

 

Anordnungen der Behörde

Auf Anordnung der Behörde anzubringende Gerüstbeleuchtungen und Verkehrsschilder sind durch den AG auf- und beizustellen.

 

Nutzung vorhandener Einrichtungen

Die zeitweise Nutzung vorhandener baulicher Einrichtungen, wie zB Kräne, Aufzüge, Aufenthaltsräume, etc ohne zusätzliches Entgelt durch PS ist im vereinbarten Preis inkludiert.

 

Anbringen von Maschinenwinden

Für das Anbringen von Maschinenwinden muss zwecks Verstärkung des Gerüstes Einvernehmen mit der Gerüstfirma hergestellt werden.

 

Nutzung der Gerüste

Der AG ist dafür verantwortlich, dass die von PS aufgestellten Gerüste nur nach den geltenden Baupolizei- und Unfallverhütungsvorschriften benützt und vor Überbeanspruchung geschützt werden.

 

Abnutzungszuschlag

Bei Abschlagsarbeiten an gegliederten Fassaden gelangt wegen besonders starker Abnutzung und Beanspruchung des Materials ein Zuschlag von 15 % auf den jeweiligen Gerüstpreis zur Verrechnung.

 

Schäden am bzw. Abhandenkommen von Gerüstmaterial

Für zerbrochenes und abhanden gekommenes Gerüstmaterial ist voller Ersatz zu leisten, ebenso für jeglichen durch Brand oder sonstige Einwirkung am Gerüst entstandenen Schaden.

 

Wiederinstandsetzung bei Gerüstungen über Dach

Bei Gerüstungen über Dach sind trotz größter Vorsicht, Beschädigungen unvermeidbar.

Die Wiederinstandsetzung dieser Schäden ist im Preis nicht inbegriffen und muss auf Kosten des AG durchgeführt werden.

 

Haftungsausschluss

Für Glas-, Neon- und Fensterbruch wird keine Haftung übernommen.

 

Nachdübelungen auf Regie

Kommt es an der Fassade wegen starker Abschlagsarbeiten zu Lockerungen der Gerüstverankerungen oder muss die Gerüstverankerung aus sonstigen Gründen versetzt werden, ist dies aus Sicherheitsgründen sofort zu melden, damit eine Nachdübelung durchgeführt werden kann.

Die dadurch auflaufenden Kosten werden dem AG in Regie verrechnet.

 

Änderungen am Gerüst

Die Vornahme allfälliger Änderungen am Gerüst dürfen nur von Mitarbeitern der PS oder mit unserem ausdrücklichen und schriftlichen Einverständnis durchgeführt werden.

 

Schließen der Dachhaut, Behebung von Dachschäden

Bei Ausführung von Hängegerüsten wird die Dachhaut für das Ausschießen der Riegel seitens PS geöffnet. Das Schließen der Dachhaut, sowie die Behebung von unvermeidlichen Dachschäden nach erfolgter Abgerüstung hat auf Kosten des AG erfolgen.

Vor Abmontage der Hängegerüste sind die Hängekörbe herunterzuwinden, doch dürfen diese den Boden nicht berühren um die Seile in Spannung zu belassen.

 

Verantwortung des Auftraggebers

Mit Fertigstellung des Gerüstes übernimmt der AG dieses in seine Obhut und ist gemäß den behördlichen Vorschriften für dieses verantwortlich.

Ebenso übernimmt der AG während der Benützungszeit die Haftung für die Unversehrtheit und Vollständigkeit des Gerüstes.

 

Verbot der Verbringung von Gerüstmarerial

Die Verbringung bzw. Entnahme von Gerüstmaterial ist (auch leihweise) verboten.

 

Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden von PS im Sinne der Önorm B 4007 und der Arbeitnehmer-Schutzverordnung fach- und sachgemäß ausgeführt.

Der AG der Gerüste hat sich gem. § 35 der Arbeitnehmer-Schutzverordnung vor der Benützung zu überzeugen, ob offensichtliche Mängel vorhanden sind.

Mängel sind PS unverzüglich schriftlich zu melden und werden von PS überprüft. Falls die Mängelrüge berechtigt ist, wird der Mangel ehestmöglich in Ordnung gebracht.

Allfällige Sonderwünsche bzw. Zusatzarbeiten nach erfolgter Gerüstaufstellung werden von PS angeboten oder in Regie verrechnet.

 

Instandhaltungs- und Reinigungspflicht

Der AG ist verpflichtet nach Abschluss der Arbeiten das Gerüst zu reinigen und die Pfosten aufzukanten um eine Fassadenbeschädigung zu verhindern.

Zwecks Vermeidung von Überbelastungen ist Schuttmaterial laufend vom Gerüst und Schutzgerüst zu entfernen.

 

Verputzen der Ösenlöcher

Für das Verputzen der Ösenlöcher bei der Abgerüstung ist passender Mörtel sowie Farbe an der Baustelle zu deponieren. Fachkundige Arbeitskräfte sind beizustellen.

 

Aufwands- und Kostenersatz

PS ist berechtigt, alle Kosten und Spesen die PS durch Nichtbeachtung obiger Punkte durch den AG entstehen, in Rechnung zu stellen.

 

Mietdauer und Preise

Die Leihmiete für das Gerüstmaterial bis zu 4 Wochen (Normalnutzungsdauer) ist im Preis inbegriffen.

Die Miete für eine Längernutzung bedarf der Zustimmung von PS und beträgt 5 % des jeweiligen Gerüstpreises für jede weitere angefangene Woche.

 

Automatische Preisanpassung

Die Preise wurden auf Grund der derzeit geltenden Löhne, Material- und Fuhrwerkskosten errechnet und gelten als veränderlich im Sinne der Önorm B 2111.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug und ohne Haft- und Deckungsrücklass zur Zahlung fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 12% ab Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.

Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche – auch aus dem Titel der Gewährleistung – sind ausgeschlossen.

Die weitergehenden Aufrechnungsmöglichkeiten eines Verbrauchers im Sinne des § 6/1 Z 8 KSchG bleiben davon unberührt.

Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen grundsätzlich zulässig.

 

Abweichungen vom Kostenvoranschlag

Vom Kostenvoranschlag bzw. Auftrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie beidseits schriftlich vorliegen. Die abgegebenen Preise gelten nur bei Bestellen der gesamten offerierten Arbeit.

 

Gerüstverleih

Für die Ausführung und den Verleih von Stahlrohrgerüsten gelten sinngemäß die bezüglichen Punkte, jedoch auch die entsprechende Önorm.

Die Leihmiete beginnt ab erfolgter Aufstellung des Gerüstes.

 

Statische Berechnungen

Statische Berechnungen werden nur gegen Verrechnung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Selbiges gilt für eine verlangte Überprüfung durch einen Zivilingenieur.

 

Versicherungen

PS beteiligt sich nicht an Kosten für abzuschließende Versicherungen.

 

Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist PS in allen in Betracht kommenden Fällen (inkl der Produkthaftung) nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PS ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Käufers/Bestellers von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet PS nicht.

Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zulasten von PS vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

PS erbringt Leistungen ausschließlich auf Basis österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz.

 

Informationen zum Datenschutz

Zweck der Datenverarbeitung des Verantwortlichen, PS Bau Tech GmbH, FN 489031p, Fröbelstraße 8, 4020 Linz, Tel.: +43 660 1111548 , E-Mail: office@ps-bautech.at, ist die Abwicklung von Kundenaufträgen inklusive Marketing. Wir erheben nur dann Daten des Vertragspartners für eine personenbezogene Verarbeitung und Nutzung, wenn sich der Vertragspartner freiwillig für die Eingabe der Daten entscheidet oder ausdrücklich sein Einverständnis erklärt. In solchen Fällen akzeptiert der Vertragspartner hierdurch die folgenden Benutzungsbestimmungen. Sofern wir Daten an externe Dienstleister oder Verarbeiter weitergeben, werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass die Weitergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der DSGVO erfolgt. Wenn uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, werden diese Daten nicht über den gesetzlich zulässigen oder vom Vertragspartner durch eine Einwilligungserklärung vorgegebenen Rahmen hinaus genutzt, verarbeitet oder weitergeben. Darüber hinaus werden Daten nur aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen weitergegeben. Änderungen dieser “Informationen zum Datenschutz” werden auf unserer Webseite (http://www.ps-bautech.at/datenschutz.html) veröffentlicht. Auf diese Weise kann sich ein Vertragspartner jederzeit darüber informieren, welche Daten gespeichert, und wie sie gesammelt und verwendet werden.

Wir werden alle Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Unsere Vertragspartner, werden, sofern sie Zugang zu von uns gespeicherten Daten haben, vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden.

Marketingaktivitäten: Das berechtigte Interesse ist das Interesse des Unternehmens an der Geschäftsanbahnung und Intensivierung der Geschäftsbeziehung mit bestehenden und potentiellen Kunden. Newsletter, Verwendung von Fotos: Nur mit Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Übermittlung an Empfänger in Drittländern: Die Daten werden üblicherweise nicht an Empfänger in Drittländern übermittelt. Übermittlungen an Empfängerkategorien in Drittländern erfolgen nur, wenn der Kunde seinen Sitz/Wohnsitz/Aufenthalt in einem Drittland hat. Dann erfolgt dies im Rahmen einer vertraglichen Regelung mit dem Empfänger und nur im notwendigen Umfang.

Speicherdauer (Löschfristen): Grundsätzlich werden die Daten am Ende des 7. (siebenten) Jahres nach Verbuchung des letzten Beleges in Bezug auf eine betroffene Person gelöscht (Aufbewahrungsfrist nach § 132 BAO). Marketingdaten werden bis 3 Jahre nach dem letzten Kontakt aufbewahrt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann gespeichert, sofern dies aufgrund gesetzlicher/rechtlicher Aufbewahrungspflichten oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist (zB gegenüber Kunden aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder gegenüber Vertragspartnern) – Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.

Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, weil keiner erforderlich ist.

Der Vertragspartner hat das Recht, seine Daten jederzeit einzusehen und durch formlose Mitteilung an uns berichtigen oder löschen zu lassen (zB per Telefon, E-Mail, Brief, Fax, Boten, Webseite www.wabs.at). Ebenso kann eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

 

Fotodokumentation beim Kunden

Der AG erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Anfertigung einer Fotodokumentation über Umfang und Ausmaß von Schäden, Maßnahmen, Sanierungen und Arbeitsabläufen. Sofern personenbezogene Daten dabei miterfasst werden, erstreckt sich seine Zustimmung auch auf die Speicherung und Verarbeitung (nicht aber Veröffentlichung) dieser Daten.